Themenübersicht:
> Wo erhalten Sie qualitativ hochwertige Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsschutz?
> Welche derzeitig geltenden gesetzlichen Regelungen machen Informationen notwendig?
> Welche Formulierungen im speziellen Bedingungswerk sind von Vorteil?
> Bei welchem Spezialisten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten Sie anfragen?
> PDF-Downloads zum Thema
Ihr privates Konzept gegen Berufsunfähigkeit! In den einzelnen beruflichen Lebensphasen ist es auch für Ingenieure wichtig eine Absicherung der unfall- und krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit nutzen zu können. Private und berufliche Vorsorge sowie der Vermögensaufbau sollten daher optimal aufeinander abgestimmt sein. Diese Webseiten wurden eingerichtet, um Ingenieuren für den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung Informationen bereit zu stellen, da die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) als zielgruppenbezogener Versicherer eine Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit ohne jegliche Verweisung bereithält. Diese Absicherung können, je nach spezifischer beruflicher Ausrichtung, auch Ingenieure nutzen.
Über diese, speziell für Sie eingerichteten Webseiten erhalten Sie daher Informationen über Produkte, welche genau auf die Bedürfnisse von Ingenieuren abgestimmt sind und die notwendige Absicherung z.B. durch ein qualitativ hochwertiges Bedingungswerk im Bereich einer Berufsunfähigkeitsabsicherung anbieten. Ebenfalls erhalten Sie durch den gestalteten Onlineservice der Agentur, neben einer persönlichen Beratung aus der Agentur heraus, auch einen entsprechenden weitergehenden Informationsservice. Wir bieten Ihnen somit die sicher notwendigen Informationen für Produktvergleiche und geben Ihnen die Möglichkeit einer E-Mailanfrage, soweit Sie unseren Service nutzen möchten.
Ehefrauen und Mitarbeiter von DANV versicherbaren Arbeitgebern sowie der weiteren Berufe und Berufsgruppen können ebenfalls dieses Qualitätsprodukt im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen nutzen.



Die gesetzlichen Regelungen betreffen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure!
Eine eigene selbständige Existenz aufzubauen, erfolgreich zu führen und konsequent weiterzuentwickeln erfordert große Verantwortung, unternehmerisches Können und sicher auch Kapital. Ebenso verhält es sich bei der Planung der eigenen beruflichen Karriere als produktives und kreatives Mitglied eines Unternehmens. In beiden Fällen ist die Sicherung der persönlichen Leistungsfähigkeit ein wesentliches Argument, um im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen ein entsprechend gutes Produkt als Absicherung zu nutzen. Dieser wichtige Baustein innerhalb der beruflichen und privaten Gesamtkonzeption darf nicht vernachlässigt werden. Eine Absicherung der wirtschaftlichen Folgen von Risiken, welche die berufliche Tätigkeit ständig begleiten ist notwendig. Die Grundlage für eine gute berufliche und private Entwicklung und Existenz ist sicher die eigene Gesundheit!
Hierbei spielen zu erwartende Renditen oder zu zahlende Beiträge als Argument sicher eine untergeordnete Rolle. Im Vordergrund dieser Absicherungsform sollte immer die "Existenzsicherung" stehen, daher sind die Leistungszusagen der Gesellschaften über die Bedingungswerke mit den möglichen Verweisungen sowie das Leistungsverhalten im Fall der notwendigen Nutzung dieser Absicherung von entscheidender Bedeutung. Wer wegen einem Unfall oder einer schweren Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann oder nur noch eingeschränkt ausüben könnte wird unter Umständen schnell zum Sozialfall. Die sehr dürftige gesetzliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit reicht nicht einmal für die im täglichen Bereich anfallenden Kosten. Selbständige haben sogar keinerlei gesetzlichen Ansprüche. Statistiken belegen aber, dass nur rund 4 % aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurückzuführen sind. Allein psychische Belastungen z.B. Stress und seine Folgen, führen fast sechs mal so häufig zur Berufsunfähigkeit. 10 % der Betroffenen ereilt dieses Schicksal sogar vor dem 40. Geburtstag! Die Folgen von Berufsunfähigkeit sind privat tragisch, aber fast immer auch finanziell fatal – denn die staatliche Absicherung ist unzureichend.
Da sich die Lebenssituationen im Laufe der Zeit ändern werden stellt sich die Frage wer im Todesfall für die Hinterbliebenen aufkommt? Wer sorgt im Berufsunfähigkeitsfall dafür, dass am gewohnten Lebensstandard keine oder wenig Abstriche gemacht werden müssen? Auch wenn – eingeschränkte – Möglichkeiten zur Berufsausübung verbleiben sollten kann eine weitere Tätigkeit zur persönlichen Qual werden! Aus diesen wenigen Fragestellungen, welche die Tiefe der anstehenden Probleme kurz aufzeigen, kann bereits nur ein Fazit gezogen werden:
Berufsunfähigkeit ist ein Risiko mit fatalen finanziellen Folgen!
Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure ergibt sich daraus und aus dem persönlichen hohem Ausbildungsgrad somit von selbst.
Die gesetzliche Absicherung bietet keinen ausreichenden finanziellen Schutz. Die öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke, soweit vorhanden, leisten zudem normalerweise nur, wenn die berufliche Tätigkeit eingestellt wird, verbunden mit der Rückgabe der Zulassung.
Die gesetzliche Rentenversicherung bringt nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 01.01.2001 sicher keine Lösung des Problems, abgesehen von der schon vorher geringen Anspruchshöhe. Einen Berufsschutz – im bisherigen Beruf oder in einer zumutbaren anderen Tätigkeit – gibt es für nach dem 01.01.1961 Geborene nicht mehr. Es gilt der allgemeine Arbeitsmarkt.
Dabei bedeuten:
- Leistungsfähigkeit weniger als 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungs-Rente
- Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag = halbe Erwerbsminderungs-Rente.
Je nach Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann es um ein Risikovolumen von mehreren Millionen € gehen. Dagegen verblasst jede noch so hohe alleinige Alters- und Hinterbliebenenvorsorge; diese erfordert im Falle der Berufsunfähigkeit eventuell noch weitere Beitragszahlungen oder sie müsste dann vielleicht aus Liquiditätsgründen drastisch reduziert werden.
Hier greift eine unserer Kernkompetenzen. Seit vielen Jahren ist die DANV mit dem Risiko Berufsunfähigkeit vertraut. Nutzen Sie vor Entscheidungen in diesen wichtigen Versorgungsfragen ihren Agenturservice. Rufen Sie uns an und sichern sie sich Ihren langfristigen wirtschaftlichen Nutzen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ingenieure sicher notwendig.



Welche Vertragsklauseln innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure sind von Vorteil?
Da sich die gesetzlichen Versorgungssysteme vom bisherigen Berufsunfähigkeitschutz getrennt haben liegt die Verantwortung zur Absicherung dieses erheblichen Risikos in der privaten Verantwortung der Betroffenen.
Da sich die Zahl der Versicherer, welche auf eine abstrakte Verweisung verzichten beträchtlich erhöht hat wurde einer Vielzahl von Anbietern in diesem Bereich von Ratingagenturen die Note „sehr gut“ verliehen.
Die kundenfreundlichste Regelung der konkreten und absoluten Nichtverweisung bietet jedoch außer der DANV als Spezialanbieter wohl kein weiterer Mitbewerber an.
Bei der DANV finden Sie eben auch – oder unter bestimmten Voraussetzungen – die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure.
1. Abstrakte oder konkrete Verweisung
Qualitätskriterium ist, ob das Bedingungswerk im Falle des Eintritts der BU vorsieht, dass der versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die er mit seinen Restfähigkeiten noch ausüben könnte. Besteht diese Möglichkeit wird der berufsunfähige auf diese Tätigkeit verwiesen und erhält keine Leistung.
Die mit „sehr gut“ am Markt bewerteten Anbieter verzichten auf eine Verweisung, sofern der Versicherte den Verweisungsberuf nicht tatsächlich ausübt. Dies nennt man eine abstrakte Nichtverweisung.
Im Gegensatz zu der von der DANV angebotenen konkreten und absoluten Nichtverweisung. Diese Regelung ergibt eine erhebliche Besserstellung des Versicherten. Der Berufsunfähige kann in keinem Fall verwiesen werden, selbst dann, wenn er einen anderen Vollzeitberuf noch ausüben kann oder sich umschulen lässt.
Eine zusätzliche Vorteilsregelung in ihren Bedingungen hat die DANV für studierende aus ihren Zielgruppen an der Hochschule parat. Die Maßzahl 50 % Berufsunfähigkeit wird hier nicht auf die ausgeübte Tätigkeit bezogen, sondern auf das angestrebte Berufsziel.
2. Karrieresicherungs- und Beamtenklausel
Da z.B. die Tätigkeitsmerkmale bei allen juristischen Berufen gleich sind, braucht sich der studierende aus den Kernzielgruppen in bezug auf das Berufsbild noch nicht festzulegen. Es reicht das angestrebte Berufsziel. Diese Klausel nennt man die sogenannte Karrieresicherungsklausel. Studenten aus den Zielgruppen profitieren also erheblich von der Berufsunfähigkeitsabsicherung der DANV. Hinzu kommt im Falle der vorzeitigen Dienstunfähigkeit die Beamtenklausel welche besagt, dass sich ein weiterer medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit erübrigt, da die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit laut Bedingungswerk als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit i.S. der Bedingungen anzusehen ist. Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, auch wenn diese tatsächlich ausgeübt wird, ist auch hier nicht möglich.
Kriterium ist die absolute Nichtverweisbarkeit.
Die Berufs- oder auch die Erwerbsunfähigkeit kann jeden Berufstätigen treffen. Fest steht, die staatliche Erwerbsminderungsrente kann oftmals nicht einmal die Grundversorgung der Betroffenen sicherstellen. Das Ergebnis im Ernstfall: Ihr gewohnter Lebensstandard kann nicht gehalten werden. Die Problemlösung: eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung.
Vorteil 1 Der gewohnte Lebensstandard bleibt erhalten
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch dann beibehalten, wenn Sie etwa aufgrund einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Vorteil 2 Der Berufsunfähigkeitsschutz ist auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird Ihnen ein Schutz geboten, der optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.
Vorteil 3 Die Hauptversicherung läuft weiter
Die Gesellschaft übernimmt die weiteren Beitragszahlungen für die Hauptversicherung, so dass die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne Abstriche bestehen bleibt.



Die DANV als Spezialist im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen!
Die DANV, Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung, als Spezialist und Zielgruppenanbieter auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet neben den genannten Berufsgruppen insbesondere, aufgrund ihrer beruflichen Ausrichtung, auch den gleichgestellten Zielgruppen Berufsunfähigkeitsschutz.
Die DANV, Sonderabteilung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, ist somit der berufsständische Partner für steuerberatende, wirtschaftsprüfende, rechts- und unternehmensberatende Berufe oder wenn diese nach Ausbildung, Kenntnissen oder Fähigkeiten gleichzustellenden Berufen zurechenbar sind. Wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen, ist der angestrebte Beruf maßgeblich. Dieser Beruf muß den rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen zurechenbar sein oder Ihnen somit nach Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies ist bei der Zuordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure sicher zutreffend bzw. kann zutreffend sein.
Die DANV wird bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG als selbständiger Abrechnungsverband mit eigenen Tarifen und eigenem geschäftsführenden Direktor geführt. Eine dieser Besonderheiten ist ein Berufsstände- und Beiratsabkommen, dem eine ganze Reihe von berufsständischen Organisationen – Kammern wie Verbände – beigetreten sind.
Domäne der DANV ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Zusammenhang mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risiko-Lebensversicherung. Da die DANV das Berufsunfähigkeitsrisiko nach den Individualisierungshäufigkeiten der ihr zurechenbaren Personenkreise kalkuliert hat, werden hier die finanziellen Vorteile im Vergleich zu vielen Mitbewerbern deutlich sichtbar.
Der finanzielle Nutzen wird flankiert von einer berufsspezifischen Definition der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der DANV. Seit jeher gibt es bei der DANV nicht die bei den meisten Mitbewerbern gängige Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten. Speziell der bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf (bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung ist der angestrebte Beruf maßgeblich) wird unter Versicherungsschutz gestellt. Keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie der Lebensstellung entspricht, kann den Schutz schmälern. Ausschlaggebend ist letztlich die medizinische Entscheidung des begutachtenden Arztes.
Wenn der Arzt die Berufsunfähigkeit attestiert, spielt es alsdann keine Rolle mehr, ob und in welchem Umfang ggf. noch Arbeitseinkommen erzielt wird.
Darüber hinaus steht für Personen welche nicht direkt in die Zielgruppen der DANV oder den erweiterten bzw. gleichgestellten Personenkreisen angehören als Spitzenprodukt eine stets mit Spitzenbewertungen ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsabsicherung zur Verfügung, welche bei Berufsunfähigkeit ab 50 % oder Dienstunfähigkeit, unabhängig davon ob Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten oder nicht, Leistungen erbringt. Hierbei hat diese Berufsunfähigkeitsabsicherung keine Wartezeit, beinhaltet eine rückwirkende Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit nicht sofort erkennbar war oder nicht sofort angezeigt wird, den Verzicht auf die Beitragsanpassung, den Verzicht - der Vereinbarung einer BUZ-Beitragsbefreiung zu einer Rentenversicherung bis zum Eintrittsalter von 48 - auf eine Gesundheitsprüfung, sowie den Verzicht auf eine Arztanordnungsklausel. Diese Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit spezieller Vorsorge für Studenten versehen und ist ohne die Verweisung auf eine andere Tätigkeit anzusehen, die Ihrer Ausbildung und bisherigen Lebensstellung nicht entspricht. Selbstverständlich bietet auch diese Absicherung weltweiten Versicherungsschutz und beinhaltet die echte und vollständige Beamtenklausel.
Die jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz der DANV bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ist von unabhängiger Seite dokumentiert: Die Bedingungen unserer TOP-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wurden durch die renommierte Rating-Agentur Morgen & Morgen und anderen Ratingagenturen stets mit Höchstnoten ausgezeichnet.


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Im übrigen empfehlen Sie uns weiter, denn auch unser
Gewerbeversicherungsservice ist mehr als nur einen Blick wert!
Weitere Informationen unter:
Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel.: 030/25800-0, Fax.: 030/25800-518, E-Mail: info@vzbv.de
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Unsere Serviceplattform unter:
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PDF-Downloads:
Informationen zur Prüfung des Bedingungswerkes einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Problemlösungen inzwischen nicht nur für Anwälte und Notare
Der besondere Berufsunfaehigkeitsschutz der danv fuer Ingenieure, beratende Ingenieure und Architekten
Für jede Zielgruppe die passende Lösung
Detailinformationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder sechste Berufstätige wird erwerbs- oder berufsunfähig
Fragebogen für Beamte Laufbahndaten

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